Der runde Tisch Berlin :: Bußgeldfall wegen falsch Parken


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Bußgeldfall wegen falsch Parken -

Was ist aus den N a z i s geworden?
Die N a z i s haben den Krieg verloren.
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Die N a z i s sind heute eine unbedeutende Bewegung.
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Die N a z i s sind dabei die neue Weltordung zu erstellen.
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Reichsadler BeitragVerfasst am: Di Nov 20, 2007 2:31 am

Bußgeldfall wegen falsch Parken

Hier ein konkreter Fall der nach meinen Erkenntnissen eher einzigartig ist.
http://der-runde-tisch-berlin.info/forumordner/polpaesi58XXXXXXX6_072007_gesamt.pdf
Beim Lesen werden Sie feststellen, daß in der Rücknahme des Kostenbescheides kein einziger Rechtsverweis erscheint. Das ist nach meinen jahrelangen Erfahrungen nicht einmal vorgekommen. Auch die "Rücknahme" eines Kostenbescheides ist mir bisher nicht untergekommen.

Ob das wohl mit dem kürzlich aufgehobenen EGOWiG (Einführungsgesetz zum Ordnungwidrigkeitengesetz) zusammen hängt?
Weitere Dokumente dazu unter: http://der-runde-tisch-berlin.info/downloads.htm
Es kann aber auch an der Art der Argumentation liegen. Der darin verwendete Begriff "N a z i" ist ja ein Totschlagargument und führt immer zur sofortigen Verwirrung, anscheinend auch bei "Beamten". Der Begriff wird hier offensichtlich in der gängigen Definition verwendet. Ansonsten kann man sich über diesen Begriff vortrefflich streiten, denn es sind durchaus unterschiedliche Definitionen verbreitet.

Aber zurück zu dem realen Fall. Wie aus dem Schreiben zu entnehmen ist, sind hier eigentlich zwei Verfahren vermischt. Daher ist noch nicht absehbar, ob die Aufhebung nur auf den Umstand aufsetzt, daß hier die selbe Sache zweimal belegt wurde. Bisher sind jedenfalls keine weiteren Reaktionen erfolgt. Wenn sich etwas tut, dann werde ich hier wieder berichten.

Besonders sei darauf hingewiesen, daß hier kein "Rechtsmittel" wie etwa ein Widerspruch eingelegt wurde. Die Sache wurde einfach zurück gewiesen. Ein "Rechtsmittel" einzulegen würde eine Anerkennung des Systems bedeuten und wird gerne falsch in Anwendung gebracht. Wenn ein Rechtsmittel eingelegt werden soll, dann bitte ein "unbestimmtes"! Hier tritt eine Beweisumkehr ein und die "Behörde" muß selbst heraus finden, welches Rechtsmittel in Anwendung zu bringen ist. Das ist eine deutlich bessere Position, denn damit wird durchaus der Wille zur Zusammenarbeit dokumentiert, aber gleichzeitig die Rechtsunsicherheit ausgedrückt.

Liebe Grüße

Reichsadler
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